• Psychomotorik für Kindergärten und Grundschulen
    In Bewegung bleiben

    Psychomotorik für Kindergärten und Grundschulen

  • Herausforderungen annehmen und gemeinsam kreative Lösungen entwickeln sind nur einige Aspekte dieses Trainings
    WIR MACHEN TEAMGEIST ERLEBBAR!

    Herausforderungen annehmen und gemeinsam kreative Lösungen entwickeln sind nur einige Aspekte dieses Trainings

  • Abseits des Schulalltags aktivieren wir den Teamgeist Ihrer Klasse und fördern die Schlüsselkompetenzen jedes Einzelnen.
    Kletterabenteuer für Schulklassen!

    Abseits des Schulalltags aktivieren wir den Teamgeist Ihrer Klasse und fördern die Schlüsselkompetenzen jedes Einzelnen.

  • Steigen Sie auf zum Tanz in den Seilen und erleben Sie die Faszination eines Seilgartens.
    Wir realisieren Emotionen!

    Steigen Sie auf zum Tanz in den Seilen und erleben Sie die Faszination eines Seilgartens.

  • Spaß und Action in freier Natur! 
Erleben Sie gemeinsam mit Ihren Kindern einen unvergesslichen Tag auf dem Niederseilgarten Bad Kreuznach.
    Kindergeburtstage

    Spaß und Action in freier Natur! Erleben Sie gemeinsam mit Ihren Kindern einen unvergesslichen Tag auf dem Niederseilgarten Bad Kreuznach.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ropeventure Hochseilgarten Bad Kreuznach

AGB´s ropeventure Hochseilgarten Stand 05-2012

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, welche ropeventure mit Auftraggebern (Kunden) abschließt.
Jeder Teilnehmer muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Betreten des Hochseilgartens durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelesen hat, und mit ihnen einverstanden ist. Die Erziehungsberechtigten von minder-jährigen Teilnehmern sind für die Einhaltung dieser AGB´s verantwortlich und bestätigen mit Ihrer Unterschrift, den betreffenden Personen diese Regeln zu erläutern, bevor diese den Parcours betreten.

2. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen an Teilen der Übungen oder bei Beschädigungen z.B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung.
Eine Haftung von ropeventure für Vorsatz bleibt hiervon unberührt.

3. Personen, die unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss stehen, oder Medikamente genommen haben, die das Wahrnehmungsvermögen beinträchtigen, sind nicht berechtigt, den Hochseilgarten zu begehen.
Die Anlage ist für alle Besucher ab 8 Jahren und einer Mindestgröße von 1,30 m begehbar, die nicht an einer Krankheit oder einer körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte.
Kinder und Jugendliche bis einschl.10 Jahre müssen in Kletterbegleitung eines Erziehungsberechtigten sein. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schulklassen und geschlossene Gruppen. Ab dem 11. Lebensjahr muss eine Einverständnis-erklärung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, dass der Hochseilgarten ohne den Erziehungsberechtigten besucht werden darf. Die Teilnahme geschieht dann auf eigene Gefahr und Verantwortung. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, selbst wenn Sie nicht am Kletterprogramm teilnehmen vor Ort zu bleiben.

4. Es dürfen beim Begehen des Hochseilgartens keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder fremde Personen z.B. durch Herunterfallen darstellen (Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras etc.). Lange Haare sind in geeigneter Weise kurz zu binden.

5. Sämtliche Teilnehmer haben vor Betreten der Anlage an der vollständigen Sicherheits- und Trainereinweisung im Rahmen der Sicherheitsdemonstration teilzunehmen.
Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsvorgaben können die betreffenden Teilnehmer vom Besuch des Hochseilgartens ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers oder deren Trainer übernimmt ropeventure keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

6. Die ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt) muss nach Anweisung der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Benutzung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Sie muss nach Benutzung wieder zurückgegeben werden.
Wichtig – das Öffnen und Schließen der Türen auf der Plattform, sowie das Ein- und Aushängen der Karabiner am Expoglider-System erfolgt ausschließlich durch unsere Trainer. Karabiner dürfen im Parcours durch die Teilnehmer niemals geöffnet werden. Im Zweifelsfall bitten Sie einen Trainer herbei, der Ihnen hilft.

7. Das Rauchen auf der Anlage und mit angelegter Ausrüstung ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

8. Sicherheit geht vor – ropeventure behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teile der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Sturm, Gewitter, Regen etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Falle keine Erstattung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Hochseilgartens vorzeitig aus eigenem Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rücker stattung des Eintrittspreises.

9. Jede Übung zwischen den Stammpodesten darf nur von max. zwei Personen pro Sicherungsseil gleichzeitig begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten

10. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Leistungsbeginn durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ropeventure.
Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Auftraggeber sich bei der Durchführung der gebuchten Veranstaltung durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. ropeventure kann den Wechsel in der Person des bzw. der Vertragspartner widersprechen, wenn diese den betreffenden Veranstaltungen nicht genügen oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle eines Rücktritts ist ropeventure berechtigt, eine Pauschalentschädigung als Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Pauschalentschädigung richtet sich nach der Höhe des Auftragswertes und dem Eingangsdatum der Rücktrittserklärung vor Leistungsbeginn bei ropeventure.

Sie berechnet sich nach den folgenden Prozentsätzen:
bis zum 40. Tag vor Termin 40%
bis zum 20. Tag vor Termin 60%
bis zum 3. Tag vor Termin 80%
ab dem 3. Tag vor Termin 100%

ropeventure behält sich eine höhere Entschädigung aufgrund abweichender Stornogebühren der eingebundenen Leistungsträger vor.

11. ropeventure macht auf seiner Anlage Fotos und Videofilme für Werbe- und lnformationszwecke —Mit Anerkennung der AGB´s gestatten Sie ropeventure die hergestellten Fotos, selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte im Rahmen des Unternehmensauftrittes, der Hochseilgartendomaine und Social Media Marketing unentgeltlich und uneingeschränkt zu nutzen und zu veröffentlichen. Fotoaufnahmen können vor Veröffentlichung unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte bearbeitet und umgestaltet werden. Die Namensnennung bei Veröffentlichung steht im Ermessen von ropeventure. Falls Sie nicht wünschen, auf diesen Medien zu erscheinen, so informieren Sie uns bitte und vermerken es deutlich auf dem Anmeldeformular. Sie erhalten dann einen andersfarbigen Helm.

12. ropeventure haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet ropeventure nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

13. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, tritt an ihre Stelle die diesbezügliche gesetzliche Regelung.
Die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bleibt hiervon unberührt.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Bad Kreuznach/ Rheinland-Pfalz.